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Sachverständigenbüro Brzoska

 

Prüfung und Beratung zu Fragestellungen der AwSV und des WHG

 

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Der rechtliche Hintergrund

In Deutschland benötigt jede wassertechnische Anlage eine behördliche Zulassung. Rechtlicher Hintergrund ist das  Wasserhaushaltsgesetz (WHG vom 31. Juli 2009, zuletzt geändert am 05. Dezember 2012). Das WHG regelt den rechtlichen Rahmen der Wasserpolitik für den Bereich des Bundes und der Bundeswasserstraßen.

Aus dem WHG leiten sich die spezifischen Landeswassergesetze ab (LWG NRW vom 25. Juni 1995). Die LWG sind die unterste Gesetzesebene in dieser Hierachie und besitzen aus diesem Grunde die geringste Abstraktion. Da jedes Bundesland über ein eigenes LWG verfügt, ist die Planung und Genehmigung von wassertechnischen Anlagen teilweise etwas kompliziert.

Aus den WHG/LWG leiten sich die Verwaltungsvorschriften und Durchführungsvorschriften zu den Verwaltungsvorschriften ab. Ein Beispiel ist die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (AwSV  vom 01. August 2013).

Dieses Regelwerk wird überwacht von den oberen und unteren Wasserbehörden. Im Falle einer BImschG-Anlage kann hier auch die genehmigende Bezirksregierung zuständig sein. Dies gilt es auf jeden Fall zu klären.

Der Nachweis über die Ordnungsmäßigkeit der Anlage kann über ein Konformitätszeugnis des Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt, Berlin) mit entsprechender Prüf- und Zulassungsnummer erbracht werden.

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